Ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig, haben Sie die Möglichkeit, diese innerhalb der Software durchzuführen. Die Software unterstützt Sie beim kompletten Prozess.
DSFA erstellen & verwalten
Im Menüpunkt DSFA lassen sich Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) erstellen und verwalten. In der Übersicht ist der Name, der Status, die letzte Änderung sowie der Termin der nächsten Prüfung für DSFA ́s ersichtlich (für DSFA, die im geführten Modus erstellt wurden). Sollte bei Status und bei der nächsten Prüfung unbekannt stehen, ist diese DSFA im Freien Modus erstellt worden.
Mit +Neue DSFA lassen sich neue Datenschutz-Folgenabschätzungen erstellen.
Nach Eingabe eines Namens kann noch der Modus (geführter oder freier Modus) ausgewählt werden. Nach dem Speichern gelangt man in die Bearbeitungsmaske.
Freier Modus
Im Freien Modus müssen die Frei-Text-Felder für die Risikoanalyse bearbeitet und ausgefüllt werden. Mit dem Button Speichern werden die Daten übernommen. Oben rechts besteht noch die Möglichkeit, einen Report zu erstellen (PDF-Format) oder die DSFA zu löschen.
Als nächstes kann die Risikobewertung vorgenommen werden. Scrollen Sie dafür weiter runter.
Dazu einfach mit der Maus ins zutreffende Feld klicken und die Auswahl wird mit einem Haken angezeigt. Zudem ist der Status des Risikos ablesbar (grün - akzeptabel; gelb - gerade noch akzeptables Risiko; rot - inakzeptables Risiko). Mit Speichern wird die Risikobewertung abgeschlossen. Optional können noch Nachweise und Dokumente erstellt oder hochgeladen werden. Damit ist die Datenschutz-Folgenabschätzung im Freien Modus beendet.
Geführter Modus
Es muss ein Titel vergeben werden und die betroffene Verarbeitung ausgewählt werden. Sollte die Verarbeitungstätigkeit noch nicht existieren, muss diese angelegt werden und die Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich auf JA gesetzt werden (in den Verarbeitungstätigkeiten). Mit Speichern gelangt man in die nächste Maske mit der Detaillansicht.

Zunächst müssen die Grundangaben sowie eine Allgemeine Beschreibung der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erfasst werden. Mit Speichern werden die Angaben übernommen und man kann zu der Systematischen Beschreibung wechseln und die DSFA durchführen.





