Whistleblowing System - Portal

Betrachten wir nun das Portal aus Sicht der Hinweisgeberin bzw. des Hinweisgebers. Nach Aufruf des Portals über die URL kann die Sprache gewählt und die Meldung abgegeben werden. 

Schritt 1

Die meldende Person wird über die Sicherheit informiert und kann die Datenschutzbestimmungen aufrufen.

Schritt 2

Die meldende Person wählt ein Thema aus, hier: Korruption oder Bestechung.

Schritt 3

Je nach Einstellung des Portals sind Hinweise

  • nur persönlich oder
  • sowohl anonym als auch persönlich möglich.

Bei einem persönlichen Hinweis gibt die Person hier Name und E-Mail-Adresse ein. Die Eingabe ist freiwillig.

Weiter werden alle Angaben zum Fall hier dokumentiert. Dokumente, Bilder, Audio oder Video-Dateien können angehängt werden.

Schritt 4

In diesem Schritt legt die Person ein Passwort fest. Die Festlegung eines Passwortes ist obligatorisch, da nur so eine weitere Kommunikation über das Portal möglich ist.

Schritt 5

Mit der Absendung erhalten Hinweisgeber eine Kennung. Mit Kennung und Passwort können sich Hinweisgeber über den Fortschritt der Bearbeitung jederzeit anonym informieren.

Auch eine weitere Kommunikation zwischen Fallbearbeiter und Hinweisgeber ist vollkommen anonym möglich.


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